Inhalt
Inhalt
Betreibungsamt
- Bearbeitung der eingehenden Betreibungsbegehren
- Aus- und Zustellung von Zahlungsbefehlen
- Erteilen von Auskünften aus dem Betreibungs- und Verlustscheinregister
- Pfändungsvollzüge
- Verwertungen von Liegenschaften und Sachwerten
- Retentionen
- Arreste
- Führen des Eigentumsvorbehaltsregisters
- Amtliche Feststellungen
Kontakt
BetreibungsamtSchulgasse 2
5502 Hunzenschwil
Tel. 062 889 03 40
betreibungsamt@hunzenschwil.ch
Öffnungszeiten
Betreibungsferien
Während den Betreibungsferien dürfen keine Betreibungshandlungen vorgenommen werden. Die Betreibungsferien dauern je sieben Tage vor und nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. bis 31. Juli.
Eine Betreibungshandlung ist beispielsweise die Zustellung des Zahlungsbefehls. Betreibungsbegehren können auch während den Betreibungsferien eingereicht werden. Dies stellt keine Betreibungshandlung dar.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name |
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