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Generelle Informationen
Urne Öffnungszeiten
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
- legt die Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und klebt dieses zu;
- setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis;
- verschliesst das Stimmzettelkuvert
- leitet das Antwortkuvert rechtzeitig der Gemeindeverwaltung zu.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
- nicht das amtliche Antwortkuvert benutzt wird;
- das Antwortkuvert nicht in einen vom Gemeinderat bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen wird oder verspätet eintrifft;
- der Stimmrechtsausweis fehlt oder nicht unterzeichnet ist;
- die Stimm- oder Wahlzettel sich nicht im amtlichen Stimmzettelkuvert befinden.