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Bestattungen
Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation.
Bitte setzen Sie sich beim Tod eines Angehörigen am gleichen oder am darauffolgenden Tag mit dem Bestattungsamt in Verbindung. Bei Todesfällen an Wochenenden kann bis Montag zugewartet werden. An verlängerten Wochenenden (Feiertage, Weihnachten und Neujahr) sowie am Mittwoch ist das Bestattungsamt telefonisch unter der Pikett-Nr. 062 889 03 39 erreichbar.
In der Wahl des Bestattungsinstitutes sind die Angehörigen frei.
Ihre Wünsche bezüglich Ihrer eigenen Bestattung/Abdankung können Sie mittels einer "letztwilligen Verfügung" selbst festlegen. Diese ist dem Bestattungsamt des Wohnortes abzugeben.
Für die Beisetzung von nicht in Hunzenschwil wohnhaft gewesenen Personen wenden Sie sich bitte an die Gemeindekanzlei Hunzenschwil (Telefonnummer 062 889 03 33; bzw. vorgängig an das Bestattungsamt des Wohnortes der verstorbenen Person. Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für auswärtige Todesfälle im Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Hunzenschwil.
Das Friedhof- und Bestattungsreglement kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Bei Todesfällen ausserhalb eines Spitals oder Heimes sind folgende Dokumente dem Bestattungsamt abzugeben:
- ärztliche Todesbescheinigung (Original, sofern vorhanden)
- Familienbüchlein
- Ausländerinnen und Ausländer; geben - falls kein Familienbüchlein vorliegt - Eheschein oder Geburtsschein sowie den Pass und Ausländerausweis der verstorbenen Person ab.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 889 03 33 | gemeindekanzlei@hunzenschwil.ch |