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Tipps für die Steuererklärung 2023
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Füllen Sie die STE’23 mit ‚EasyTax2023‘ aus, welches kostenlos unter www.ag.ch/steuern heruntergeladen werden kann.
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Legen Sie nur Belegkopien bei, keine Originale.
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Eingereichte Belege werden aus Verfahrensgründen nicht retourniert.
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Eine Steuerklärung ohne Wertschriftenverzeichnis (Lohn-, Post-, Bankkonti, Firmenbeteiligungen etc.) wird zur Ergänzung zurückgewiesen.
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Für Rückerstattungen sind der Kontoinhaber und die IBAN-Nummer zwingend.
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Der Hinweis „gemäss Beilagen“ genügt nicht. Es ist stets eine detaillierte Aufstellung erforderlich (z.B. bei Liegenschaftsunterhalts-, Krankheits-, Fortbildungskosten etc.).
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Quittungen für freiwillige Zuwendungen und an politische Parteien müssen nicht mehr beigelegt werden, die detaillierte Auflistung ist jedoch zwingend. Belege können zu Kontrollzwecken nachträglich einverlangt werden.
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Bitte ordnen Sie die Beilagen wie aufgelistet hinter dem Hilfsblatt ein (z.B. Berufskosten, Liegenschaftsunterhalt, Wertschriftenverzeichnis etc.)
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Reichen Sie die Steuerformulare nur einseitig bedruckt ein, nicht doppelseitig.
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Heften Sie die Unterlagen nicht zusammen (weder Bostitches noch Büroklammern).
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Beachten Sie die bei der letzten Veranlagung angebrachten Abweichungsbegründungen.
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Die Wegleitung hilft Ihnen, die Steuererklärung 2023 richtig auszufüllen.
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Bei Fragen ist Ihnen die Abteilung Steuern unter Mail steuern@hunzenschwil.ch oder Telefon 062 889 03 10 gerne behilflich.
Fristerstreckungsgesuche
sind begründet unter www.ag.ch/steuern oder steuern@hunzenschwil.ch zu beantragen:
- von Unselbständigen und Rentnern über den 30. Juni 2024 hinaus bzw.
- von Selbständigen und Firmeninhabern bis 31. Oktober 2024 werden nur beantwortet, wenn sie nicht oder nicht in gewünschtem Umfang bewilligt werden. Der Entscheid über weitergehende Gesuche wird schriftlich mitgeteilt.
Provisorische Steuerrechnungen 2024
Im Februar werden durch das Kantonale Steueramt die provisorischen Steuerrechnungen für das Jahr 2024 versandt. Diese werden auf der Grundlage der letzten provisorischen Rechnung erstellt. Wenn sie voraussichtlich wesentlich vom definitiven Steuerbetrag abweicht, setzen Sie sich mit der Abteilung Steuern in Verbindung (siehe oben) oder verwenden Sie dazu unter www.ag.ch/steuern das Formular „Anpassung der provisorischen Steuerrechnung“.
Vorauszahlungen werden ab Einzahlungsdatum bis am 31. Oktober 2024 mit 0,75 % Vorauszahlungszins honoriert. Zusätzliche Einzahlungsscheine können bei der Abteilung Finanzen mit Angabe der Adressnummer unter Mail finanzen@hunzenschwil.ch oder Telefon 062 889 03 20 bestellt werden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 062 889 03 15 | steuern@hunzenschwil.ch |