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Wirtetätigkeit in Gastgewerbebetrieben oder an Einzelanlässen
Sämtliche Informationen zur Melde- und Bewilligungspflicht für Lebensmittelbetriebe sowie für Einzelanlässe finden Sie unter dem angegebenen Link beim Departement Gesundheit und Soziales, Lebensmittelinspektorat.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei.
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 889 03 33 | gemeindekanzlei@hunzenschwil.ch |