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Ersatzwahl - Finanzkommission
Ersatzwahl - Finanzkommission
Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat der Demission von Herrn Gabriel Niffeler als Mitglied der Finanzkommission gestützt auf § 36 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) zugestimmt. Die erforderliche Ersatzwahl findet über das Wochenende vom 3. März 2024 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis Freitag, 19. Januar 2024, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder heruntergeladen werden.
Wahlbüro
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Finanzkommission; Ersatzwahl (PDF, 18.23 kB) | Download | 0 | Finanzkommission; Ersatzwahl |