Inhalt
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Gemeinderat
Der Gemeinderat bildet die kommunale Exekutive. Er ist zuständig für:
- die Vorbereitung aller Geschäfte und die Antragstellung zuhanden der ihm übergeordneten Gemeindeorgane sowie der Vollzug der Beschlüsse derselben;
- die unmittelbare Aufsicht über die Verwaltung und den Finanzhaushalt der Gemeinde, einschliesslich Gemeindeanstalten;
- die Sorge für die öffentliche Ruhe, Ordnung, Sicherheit und Sittlichkeit sowie der Erlass eines entsprechenden Reglementes;
- die Einbürgerung von Schweizer Bürgern und die Bürgerrechtsentlassung, unter Vorbehalt der Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht;
- die Wahl von Kommissionen, soweit sie nicht einem anderen Organ zusteht;
Weitere Informationen betreffend Aufgaben und Befugnisse können Sie dem Gemeindegesetz § 37 entnehmen.
Die Gemeinderatssitzung findet in der Regel alle zwei Wochen, jeweils am Montagabend, statt. Anträge an den Gemeinderat sind spätestens bis am Donnerstagabend der Vorwoche in schriftlicher Form inklusive allfälliger Beilagen an die Gemeindekanzlei zu richten.
Kontakt
GemeinderatSchulgasse 2
5502 Hunzenschwil
Tel. 062 889 03 33
Fax 062 889 03 30
gemeinderat@hunzenschwil.ch
Website
Personen
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