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Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Meldebestätigung
Sie erhalten Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Niederlassungsort.
Wenn Sie sich ins Ausland abmelden, werden wir Ihnen den Heimatschein zur Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung im Ausland mitgeben.
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Wir bitten Sie, bei Fragen betreffend einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer allfälligen Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit der Abteilung Einwohnerdienste Kontakt aufzunehmen.
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 889 03 10 | einwohnerdienste@hunzenschwil.ch |